Liebe Eltern!
Hinsichtlich der Notbetreuung sind für Sie als Eltern ab heute, Montag, 23.03.2020 folgende Informationen wichtig:
Anspruch
Eine Notbetreuung ist unabhängig von der beruflichen Situation des anderen Elternteils oder Partners/Partnerin möglich, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet werden kann. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Soziale Kontakte, auch bei Kindern, sollen soweit wie möglich eingeschränkt werden. Nehmen Sie die Notbetreuung also nur in Anspruch, wenn diese in jedem Fall benötigt wird. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturenarbeiten und dort unabkömmlich sind (Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers erforderlich).
Zeitlicher Umfang
Der zeitliche Umfang der Notbetreuung wird deutlich ausgeweitet. Somit kann die Notbetreuung an sieben Tagen in der Woche (also auch samstags und sonntags) und in den Osterferien an allen Wochentagen – mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag – in Anspruch genommen werden.
Notbetreuung auch für Kinder, die nicht in der OGGS oder in der Schule von acht bis eins angemeldet sind
Die Notbetreuung wird auch nachmittags für Kinder gewährleistet, die nicht in der Offenen Ganztagsschule oder in der Übermittag-Betreuung angemeldet sind, sofern die Voraussetzungen der Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegen.
Nutzen Sie folgende Antragsformulare und schicken Sie sie bitte an den Schulträger (notbetreuung@ibbenbueren.de). Der Schulträger informiert uns zeitnah über aktuelle Betreuungskinder.
Außerdem für Sie von Interesse:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lauerer