Informationen und Anträge vor Weihnachten

Ibben­büren, 14.12.2020

Liebe Eltern,

laut der Pressemit­teilung vom 13.Dezember bleibt es bei der Regelung des Ministeriums:

State­ment von Schul­min­is­terin Yvonne Gebauer zu den Beschlüssen der Bun­deskan­z­lerin und der Min­is­ter­präsi­den­ten vom 13. Dezem­ber 2020

Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsen­zpflicht ist aufge­hoben, die Schulpflicht beste­ht weit­er­hin und der Unter­richt find­et bis ein­schließlich Fre­itag, den 18. Dezem­ber 2020 statt. Für die Klassen 1–7 ist den Eltern die Entschei­dung über die Teil­nahme ihrer Kinder am Präsen­zun­ter­richt in den Schulen freigestellt.“

An den bei­den Werk­ta­gen unmit­tel­bar im Anschluss an das Ende der Wei­h­nachts­fe­rien (7. und 8. Jan­u­ar 2021) find­et kein Unter­richt statt. Es gel­ten die gle­ichen Regeln wie für die unter­richts­freien Tage am 21. und 22. Dezem­ber 2020.

Soll­ten Sie eine Betreu­ung für Ihr Kind benöti­gen, bitte ich Sie um die Abgabe des beigelegten For­mu­la­rs bis 18.12.2020.

Antrags­for­mu­lar Not­be­treu­ung Wei­h­nacht­en 2020

Mit fre­undlichen Grüßen

Ste­fan Lauerer