Hinweise und Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler in den Schulen

  1. Hal­tet den nöti­gen Abstand von 1,5 m zum Nach­barn ein. Dies gilt für den Unter­richt, die Gänge zu den Unter­richt­sräu­men, die Pausen und natür­lich auch für den Schul­weg. Unter­lasst unbe­d­ingt Begrüßun­gen per Hand­schlag oder Umarmungen.
  2. Hal­tet euch an die beson­deren Regeln in euren Schulen, die coro­n­abe­d­ingt aufgestellt wor­den sind.
  3. Wascht euch regelmäßig die Hände mit Wass­er und Seife. Die Hände soll­ten alle zwei Stun­den und nach jedem Toi­let­ten­gang gründlich min­destens 20–30 Sek. einge­seift und dann unter fließen­dem Wass­er abge­spült und gut abgetrock­net werden.
  4. Das Hän­de­waschen ist dem Desin­fizieren der Hände vorzuziehen. Zum einen ist Desin­fek­tion­s­mit­tel derzeit knapp, zum anderen ist Hän­de­waschen bess­er für die Hände und genau­so wirksam.
  5. Allen Schü­lerin­nen und Schülern, Lehrerin­nen und Lehrern, den Sekretärin­nen und Haus­meis­terin­nen und Haus­meis­tern wird emp­fohlen, in den Schulen Com­mu­ni­ty-Masken, also ein­fache Mund-Nasen-Masken, wie beispiel­sweise selb­st­genähte Masken aus Baum­wolle, zu tra­gen. Diese sind selb­st zu besor­gen oder herzustellen.
  6. Die Com­mu­ni­ty-Masken sollen gewech­selt wer­den, wenn sie durch­feuchtet sind, da sie dann keinen Schutz mehr bieten. Die Masken sind zudem täglich nach Gebrauch zu wech­seln. Sie kön­nen nach ein­er Wäsche bei 60 Grad wiederver­wen­det werden.
  7. Das Berühren der Innen­seite der Masken ist zu unbe­d­ingt zu vermeiden.
  8. FFP2-Masken sind wiederver­wend­bar. Nach Nutzung sind diese luftig — bitte nicht in ein­er Tüte oder einem ver­schlosse­nen Behält­nis — zu lagern, damit sie nicht schim­meln. Die Masken kön­nen im Back­ofen bin­nen ein­er hal­ben Stunde bei 80–90 Grad behelf­sweise desin­fiziert werden.
  9. Jed­er darf nur seine eigene Maske tra­gen. Ein Tausch von Masken oder auch das „Auslei­hen“ ist verboten.
  10. Soll­tet ihr Erkäl­tungssymp­tome haben (Fieber, Hus­ten, Niesen, Schnupfen, Halss­chmerzen o.ä.), bleibt unbe­d­ingt zu Hause, bis ihr wieder gesund seid. Die nöti­gen Krankmel­dun­gen sind natür­lich beim Lehrer bzw. der Schulleitung abzugeben.