Prima Klima

Prima Klima an der Ludwigschule –

Regeln für unser Zusammenleben und Maßnahmen bei Fehlverhalten

 

Die The­matik der gewalt­freien Schule als fes­ter Bestandteil unseres Schul­pro­gramms wurde im Lehrerkol­legium evaluiert. Gemein­sam wurde über­legt, wie wir das Sozialver­al­ten unser­er Schüler/innen weit­er­hin pos­i­tiv bee­in­flussen kön­nen, um ein gesun­des Lern- und Sozialk­li­ma zu schaf­fen. Wir kamen zu dem Entschluss, dass hier­für all­ge­mein verbindliche Regeln und Maß­nah­men notwendig sind, die alle ver­ste­hen und ein­hal­ten können.

Regeln  und Maß­nah­men bieten den Kindern Sicher­heit, Ver­lässlichkeit und Ori­en­tierung im Schu­lall­t­ag. Ohne sie lässt sich nicht kon­struk­tiv zusam­men leben und ler­nen. Sie sich­ern die Spiele- und Arbeit­sräume und bieten damit einen Schutz für die Kinder. Im Vorder­grund unser­er Über­legun­gen stand der Aspekt, dass Regeln keines­falls eine Schikane der Kinder darstellen, son­dern vielmehr allen nützen sollen. Aus diesem Grund wur­den sowohl Kinder als auch Lehrer gle­icher­maßen an der Auf­stel­lung der Regeln beteiligt.

Was wir voneinander erwarten: 

 

Wir, die Kinder, Eltern und Lehrer der Lud­wigschule wollen uns an unser­er Schule wohl fühlen! Wir acht­en das Ver­hal­ten, die Mei­n­ung und das Ausse­hen ander­er Men­schen und begeg­nen ihnen mit Respekt und Höflichkeit! Für ein gutes und friedlich­es Miteinan­der ist es wichtig, dass wir uns alle an bes­timmte Regeln halten!

Was die Eltern von den Lehrern erwarten können:

einen höflichen Umgang mit allen Kindern und Eltern

eine gute Ler­nat­mo­sphäre, damit die Leis­tungs- und Lern­bere­itschaft jedes einzel­nen Kindes gefördert wird

einen angemesse­nen Umgang mit Störun­gen (z. B. Kon­flik­t­bear­beitung und — beratung in enger Zusam­me­nar­beit mit den Eltern

die möglichst indi­vidu­elle Förderung eines jeden Kindes zur per­sön­lichen Entfaltung

eine ver­trauensvolle und offe­nen Zusam­me­nar­beit zwis­chen Eltern und Lehrern

Ange­bot von indi­vidu­ellen Gesprächen (nach vorheriger Vere­in­barung, nicht während der Unterrichtszeit)

 

Was die Lehrer von den Eltern erwarten:

eine offene und ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit mit der Schule

Die Kinder wer­den pünk­tlich und aus­geruht mit einem gesun­den Früh­stück zum Unter­richt geschickt.

Das Arbeits­ma­te­r­i­al der Schüler ist voll­ständig und ordentlich, dieses wird regelmäßig überprüft.

Die Eltern informieren sich nach Abwe­sen­heit über die Inhalte der Elternabende.

Die Eltern acht­en auf die sorgfältige Erledi­gung der Hausaufgaben.

 

Was die Lehrer von den Schülern erwarten:

Respekt und Höflichkeit gegenüber allen Kindern, Lehrern und Mitar­beit­ern unser­er Schule

Ein­hal­ten vere­in­barter Schul- und Klassen­regeln ( in der Klasse, dem Schul­ge­bäude und dem Schulgelände )

sorgfältiger Umgang mit den Ein­rich­tun­gen und der Ausstat­tung unser­er Schule

 

Was die Schüler von den Lehrern erwarten können:

einen fre­undlichen und höflichen Umgang mit allen Schülern

Gerechtigkeit, so dass nie­mand bevorzugt oder benachteiligt wird

genaue und gute Erk­lärun­gen im Unterricht

Lehrer sind immer Ansprech­part­ner für die Schüler und reagieren verständnis-voll.

Sie helfen bei Stre­it­igkeit­en im Unter-richt und in den Pausen.

Sie ver­bi­eten nicht immer alles, was Spaß macht und sind auch mal „großzügig”.

 

Unsere Schulregeln:

Daran wollen wir uns halten!

 

In der Klasse:

Ich bin immer höflich.

Ich höre zu, lasse andere ausre­den und in Ruhe arbeiten.

Wenn ich etwas sagen möchte, zeige ich auf!

Ich rufe nicht in die Klasse!

Ich lasse den Anderen ausreden.

Ich esse nur in den Pausen oder wenn es erlaubt ist.

Beim Früh­stück sitze ich auf einem Platz und räume nach­her auf.

Nach der Pause set­ze ich mich auf meinen Platz.

Vor dem Sportun­ter­richt stellen wir uns auf.

 

Im Schul­ge­bäude:

Ich gehe leise und langsam durch das Treppenhaus.

Ich trete, schlage und schub­se niemanden.

Die aus­gestell­ten Bilder schaue ich nur an.

Ich gehe sorgfältig mit den Ein­rich­tun­gen und der Ausstat­tung der Schule um.

Die Toi­let­ten sind kein Spielplatz und kein Treffpunkt.

Ich hin­ter­lasse die Toi­let­ten sauber.

 

Auf dem Schulgelände:

Ich achte das Spiel ander­er Kinder und (zer)störe nicht(s).

Ich mis­che mich nicht in andere Angele­gen­heit­en ein. Wenn meine Hil­fe benötigt wird, biete ich diese an.

Wenn ich einen Stre­it habe, kläre ich ihn mit Worten oder hole mir Hil­fe von der Aufsicht.

Ich schlage und trete nicht und benutze auch keine Schimpfwörter.

Ich spiele und schlage nicht mit Stöcken.

Ich werfe nicht mit Schnee­bällen oder Sand.

Während der Pausen gehe ich nicht ins Schulgebäude.

Ich befolge die Anweisun­gen der Auf­sicht und beachte die Hin­weise der Pausenhelfer.

Mit diesen Schul­regeln wollen wir die Kinder vor allem dazu anleit­en, Ver­ant­wor­tung für sich selb­st und andere zu übernehmen. Ziel ist, für ein beständig gutes Schulk­li­ma zu sor­gen, damit alle Kinder erfol­gre­ich und zufrieden sein kön­nen. Unsere Regeln sind in allen Klassen besprochen wor­den. Auch die Eltern wer­den regelmäßig auf Eltern­aben­den über unsere Schul­regeln informiert.

Maßnahmen bei Fehlverhalten:

Wenn Regeln nicht einge­hal­ten wer­den, müssen wir zum Schutz der Kinder und zum Erhalt des guten Schulk­li­mas Maß­nah­men ergreifen. Zunächst wird  in ein­er all­ge­meinen Über­sicht verdeut­licht, wie wir schulisch und außer­schulisch reagieren kön­nen.  Anhand des Maß­nah­menkat­a­logs wird deut­lich, wie wir bei Ver­let­zung der Schul­regeln prak­tisch reagieren:

All­ge­meine Übersicht:

Schulis­che und außer­schulis­che erzieherische Maß­nah­men der Lud­wigschuleals Reak­tion auf For­men von Gewalt und Unterrichtsstörungen:

  1. Unmit­tel­bare schulis­che Maß­nah­men als Reak­tion auf:
  • kör­per­liche Gewalt
  • ver­bale Gewalt
  • sach­liche Gewalt
  • Unter­richtsstörun­gen

siehe Rück­seite (Stufe 1 + 2)

2. Weit­er­führende schulis­che Maßnahmen:

  • Elternge­spräche [ + Car­i­tas (BiG)]
  • Beratungslehrerin
  • Schulleitung

siehe Rück­seite (Stufe 3)

3. Außer­schulis­che Maßnahmen:

  • Car­i­tas (BiG = Beratung in Grundschulen)
  • Jugendamt/Jugendhilfe
  • Schulpsy­chol­o­gis­che Beratungsstelle
  • SPZ/Rheine
  • Förder­schule (Beratungsan­frage/Förder-schul­ver­fahren)

siehe Rück­seite (Stufe 4 + 5)

   

Maß­nah­men bei Fehlverhalten

Fol­gen bei Ver­let­zung der Schulregeln

 

 

Stufen bei Fehlverhalten

 

 

Beispiele für ver­bale, kör­per­liche und sach­liche Ver­let­zun­gen der Schulregeln

 

Maß­nah­men der Schule bei Fehlver­hal­ten                      (… je nach Häu­figkeit und Schwere…)

1

  • Belei­di­gun­gen, Schimpfwörter
  • leichte, kör­per­liche Auseinandersetzungen
  • Unter­richtsstörun­gen
  • Ein­satz des Rück­meldesys­tems (Ampel/ Karten)
  • Ermah­nung und Entschuldigung beim Betroffenen

2

  • wieder­holte Beleidigungen
  • wieder­holte kör­per­liche Auseinandersetzungen
  • mas­si­vere Unterrichtsstörungen
  • Entschuldigungs­bild- und/oder ‑brief an den Betroffenen
  • Rote Karte / Ampel auf rot:
  • 1. Jahrgang: malen (1. Hj.) + schreiben (2. Hj)
  • 2.- 4. Jahrgänge: Nach­denkzettel schreiben
  • evtl. Pausen­ver­bot unter Aufsicht
  • Eltern­in­for­ma­tion: Nach­denkzettel zur Unter­schrift (Postmappe)

3

  • wieder­holte und aggres­sive Form von ver­balem, kör­per­lichem und sach­lichem Fehlverhalten
  • erhe­bliche Unterrichtsstörungen
    ⇒ Maß­nah­men der Stufen 1 und 2 greifen nicht
  • je nach Schwere und Häu­figkeit find­et ein Gespräch mit dem Schulleit­er statt
  • evtl. Kon­tak­tauf­nahme mit Beratungslehrerin
  • Elternge­spräch (wenn möglich unter Ein­bezug der Car­i­tas (Herr Holtkamp)
  • ⇒ nach Absprache mit Eltern und Schule Ankündi­gung weit­er­er erzieherisch­er Maß­nah­men z.B.:
  • →stun­den­weise Über­weisung in eine andere Klasse
  • →Kind von der Schule abholen lassen
  • evtl. Beratungsan­frage an die Förderschule
  • Eltern­in­for­ma­tion: ab Stufe 3 erfol­gt die Infor­ma­tion an Eltern tele­fonisch, per­sön­lich oder schriftlich durch die Schule.

4

  • weit­ere wieder­holte und aggres­sive Form von ver­balem, kör­per­lichem und sach­lichem Fehlver­hal­ten (z.B. Bedro­hung, Erpres­sung, Gewalt) trotz Elterngespräch
  • erhe­bliche Unter­richtsstörun­gen ⇒ Maß­nah­men von Stufe 3 greifen nicht
  •  verbindliche Beratungsan­frage an die Förderschule
  • Elternge­spräch mit Schulleit­er unter Ankündi­gung weit­er­er erzieherisch­er Maßnahmen:
  •  → Über­weisung für ein/mehrere Tag(e) in Parallelklasse
  • →evtl. stun­den- bzw. tageweise Auss­chluss vom Unterricht
  • evtl. Ein­beziehung des Jugendamtes
  • evtl. Ein­beziehung der Schulpsy­chol­o­gis­che Beratung

5

  • Steigerung von Stufe 4
  • mas­sive, unzu­mut­bare Unterrichtsstörungen
  • ⇒ Maß­nah­men von Stufe 4 greifen nicht
  • Anord­nung von Ord­nungs­maß­nahme (Bsp.: Ver­set­zung in eine Parallelklasse)
  • AOSF-Ver­fahren