Maskenpflicht an der Ludwigschule

Liebe Eltern,

in dem heuti­gen Eltern­brief zum Schul­start am kom­menden Mon­tag informierte ich Sie über die geplante Masken­nutzung an unser­er Schule. Nun beka­men wir Schulleit­er heute sehr kurzfristig die Infor­ma­tion zur Änderung zur Masken­tragep­ficht an den Schulen. Für die Grund­schulen ist der markierte Bere­ich von Bedeutung!

Diese Änderung teile ich ihnen mit und bitte Sie um entsprechende Umsetzung:

Allerd­ings ist jet­zt neu geregelt, dass alle, die sich auf­grund der schulis­chen Nutzung im Gebäude aufhal­ten, medi­zinis­che Masken ((OP-Masken, FFP2-oder auch der ver­gle­ich­baren KN 95-Masken) zu tra­gen haben – also auch die Schü­lerin­nen und Schüler. Bis zur acht­en Klasse darf dies auch eine All­t­ags­maske sein, wenn auf­grund der Pass­form eine medi­zinis­che Maske nicht zu tra­gen ist, dies gilt ins­beson­dere im Bere­ich der Pri­marstufe.  Die Maske muss laut Staatssekretär Richter ab Mon­tag auch von Grund­schülern am Platz getra­gen werden.“

Mit fre­undlichen Grüßen

Ste­fan Lauerer