Hygieneplan

Lud­wigschule

Hygien­e­plan – Absprachen für die inner­schulis­che Regelung der Coro­na-Pan­demie zum Schul­start 2020/2021

All­ge­meines:

  • Der Schutz aller Beteiligten ist vorrangig!
  • Der Unter­richt find­et jahrgangs­be­zo­gen in Klassen oder fes­ten Lern­grup­pen statt.
  • Eine jahrgangsüber­greifende Grup­pen­bil­dung ist grund­sät­zlich nicht möglich.
  • Aus­nah­men bilden bere­its jahrgangs­gemis­cht zusam­menge­set­zte reg­uläre Klassen bzw. Lern­grup­pen, Grup­pen für Ganz­tags- und Betreu­ungsange­bote sowie Schulsportgemeinschaften.
    • Kinder und Lehrer mit Anze­ichen von Erkältungskrankheiten/Corona bleiben zu Hause. Dies gilt eben­so, wenn sie von erkrank­ten Fam­i­lien­mit­gliedern bericht­en! (vgl. Auss­chluss von Schülern mit Symptomen)
  • Kinder betreten nicht allein den Ver­wal­tungs­bere­ich – nur in Begleitung ein­er Lehrperson.

Abstands­markierun­gen und Laufwege:

Laufwege:

Auf dem Fuß­bo­den wer­den Pfeile für die einzuhal­tenden Laufwege aufge­tra­gen. Auf dem Weg ins Gebäude und in die Klassen ori­en­tieren sich Kinder und Lehrer an der recht­en Seite. Auf dem Weg aus der Klasse und auf den Fluren in Rich­tung Schu­laus­gang ori­en­tieren sich Schüler und Lehrer eben­falls an der recht­en Seite. Gle­ich­es gilt für Trep­pe­nauf- und Treppenabgang.

Wartepunk­te und Abstand­spunk­te wer­den im Schul­ge­bäude aufge­tra­gen (Sekre­tari­at, Pult, Toiletten, …)

Aufk­lärung über Hygieneregeln:

    • Kinder und Eltern wer­den durch die Lehrer über die Hygien­eregeln informiert.
    • Die Hygien­eregeln wurden/werden im Unter­richt mit den Kindern geübt und ritualisiert.
  • Erforder­liche, organ­isatorische Abstim­mungen erfol­gen zwis­chen Schul­träger und Schulleitung (z.B. hin­sichtlich des Nutzens von Waschbeck­en in Klassen­räu­men und daraus resul­tieren­den Bedar­fen an Seife/Papierhandtücher oder zur Fes­tle­gung von Kon­trol­linter­vallen und Ver­ant­wortlichkeit­en für Seife/Papierhandtücher sowie Zwis­chen­reini­gun­gen). Die vor­liegen­den Lis­ten zur Über­prü­fung der Maß­nah­men müssen vom Haus­meis­ter und den Reini­gungskräften geführt und abgeze­ich­net werden.

Aushang von Plakaten:

  • Jew­eils in den Klassenräumen,
  • Glastüren vor den Fluren
  • Ein­gangstüren Schule und Sporthalle
  • Schaukas­ten

Auss­chluss von Schü­lerin­nen und Schülern mit Symptomen:

    • Symp­to­ma­tisch kranke Kinder sind von der Teil­nahme am Unter­richt auszuschließen. Zur Symp­to­matik bei COVID-19 find­et man Hin­weise auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.
    • Auch Schnupfen kann nach Aus­sage des Robert-Koch-Insti­tuts zu den Symp­tomen ein­er COVID-19-Infek­tion gehören. Angesichts der Häu­figkeit eines Schnupfens müssen die erkrank­ten Kinder mit dieser Symp­to­matik ohne weit­ere Krankheit­sze­ichen oder Beein­träch­ti­gung ihres Wohlbefind­ens zunächst für 24 Stun­den zu Hause beobachtet wer­den. Wenn keine weit­eren Symp­tome auftreten, kann ein Kind wieder am Unter­richt teil­nehmen. Kom­men jedoch weit­ere Symp­tome wie Hus­ten, Fieber etc. hinzu, ist eine diag­nos­tis­che Abklärung zu veranlassen.
    • Schü­lerin­nen und Schüler, die im Schu­lall­t­ag COVID-19-Symp­tome (wie ins­beson­dere Fieber, trock­en­er Hus­ten, Ver­lust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteck­ungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwe­senden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Min­der­jähri­gen nach Rück­sprache mit den Eltern – unmit­tel­bar und unverzüglich von den Eltern abzu­holen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesund­heit­samt Kon­takt auf. Dieses entschei­det über das weit­ere Vorgehen.
    • Die Anwe­sen­heit in der Schule, also die Teil­nahme am Präsen­zun­ter­richt und son­sti­gen Schul­ver­anstal­tun­gen, ist für die Dauer ein­er Quar­an­täne aus­geschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszuge­hen. Die zu ein­er Quar­an­täne verpflichteten Schü­lerin­nen und Schüler erhal­ten Dis­tanzun­ter­richt. Sie sind auch weit­er­hin verpflichtet, sich auf diesen Unter­richt vorzu­bere­it­en und die erforder­lichen Arbeit­en anzufer­ti­gen und die Hausauf­gaben zu erledigen.
  • Fam­i­lien, die aus einem Risiko­ge­bi­et zurück­kehren, müssen die Coro­n­aein­rei­severord­nung des Min­is­teri­ums für Arbeit, Gesund­heit und Soziales beacht­en.      

Bus­fahrten:

  • Die Buskinder nutzen den Schul­bus unter Beach­tung der aus­ge­händigten Bus­regeln, wenn sie keine andere Möglichkeit haben, zur Schule zu kommen.
  • Abstand­spunk­te für den Warte­bere­ich sind auf dem Pflaster aufge­bracht. Außer­dem wer­den zwei Rei­hen gebildet: BK Lehen und BK Dörenthe.
  • Die Kinder sitzen im Bus möglichst mit Abstand.
  • Die Kinder tra­gen im Bus ihre Masken.
  • Es gel­ten die Bus­regeln nach der Vor­lage: www.mobil.nrw.

Eingänge:

Damit die Lern­grup­pen auch vor und nach dem Unter­richt möglichst voneinan­der getren­nt hal­ten kön­nen, sind fol­gende Eingänge und Aushänge vorgesehen:

 

Jahrgang Eingang/Ausgang
  1. Jahrgang
1a und 1b = Not­treppe, 1c Haupteingang
  1. Jahrgang
2a = Notaus­gang 2a, 2b = Ein­gang OGGS
  1. Jahrgang
3a = Hauptein­gang, 3b = Notaus­gang 3b
  1. Jahrgang
4a = Ein­gang OGGS, 4b = Haupteingang

Hand- u. Nies-/Hus­ten­hy­giene:

    • Hän­de­waschen (alle Kinder und Betreu­ungsper­so­n­en): Zu Beginn und am Ende der Betreu­ungszeit, nach jedem Toi­let­ten­gang, vor dem Essen, nach der Pause außer­halb des Klassen­raums, bei weit­eren Bedar­fen; die Erwach­se­nen kön­nen auch Desin­fek­tion­s­mit­tel nutzen.
    • Nies- und Hus­ten­hy­giene: in die Arme­beuge oder in ein Taschen­tuch niesen/husten (Taschen­tuch danach sofort entsorgen)
  • Türklinken, Lichtschal­ter u.ä. möglichst geschützt z.B. durch Pulloverärmel betätigen

Klasse und Sitzplätze:

  • Die Kinder sitzen nach fes­tem Sitz­plan in der Klasse.
  • Eine Skizze des Sitz­plans liegt für die evt. fol­gen­den Kol­legin­nen auf dem Pult. Abstands­markierun­gen wer­den auf dem Boden aufgetragen.
  • Am Sitz­platz dür­fen die Kinder ihren Mund-Nasen-Schutz abnehmen.
  • Samm­lung der Regeln an der Tafel in jedem Betreu­ungsraum (Poster).

Maß­nah­men zur Lufthygiene:

Die jew­eilige Lehrkraft lüftet in regelmäßi­gen Abstän­den (spätestens nach 45 Minuten) – Stoßlüften!

Ort, wo tre­f­fen sich die Schüler: 

Die Schüler gehen allein in die Klasse und set­zen sich auf die, ihnen zugewiese­nen Plätze (s. Eingänge).

Pausen­regelun­gen:

Die Klassen gehen zeit­ver­set­zt in die Pausen (s. Pausenplan).

Per­sön­lich­es Ver­hal­ten der Kinder und Lehrer:

  • An der Schule beste­ht im Schul­ge­bäude und auf dem Schul­gelände für die Kinder und für alle weit­eren Per­so­n­en eine Pflicht zum Tra­gen eines Mund-Nasen-Schutzes. Eine Aus­nahme gilt, wenn die Kinder sich an ihren fes­ten Sitz­plätzen befind­en und Unter­richt stattfindet.
  • Die Lehrer dür­fen unter Beach­tung der Abstan­dregelung (1,5 m) im Klassen­raum die Maske abnehmen.
  • Nach Beacht­en der Hus­ten- und Nies-Etikette und der Hän­de­hy­giene sollen keine Bedarf­s­ge­gen­stände wie Bech­er zum Trinken, Klebestifte, Scheren, Büch­er etc. von anderen Kindern benutzt wer­den. Jedes Kind muss ein Paket Taschen­tüch­er bei sich führen und die erforder­lichen Mate­ri­alien mit zur Schule brin­gen. Die Schule lei­ht kein Mate­r­i­al aus.

Toi­let­ten­nutzung:

Sowohl den Mäd­chen als auch den Jun­gen eines Jahrgangs wird im Toi­let­ten­raum eine Kabine zugewiesen (z. B. Klasse 4). Die Klassen­lehrerin behält die Über­sicht – es darf nur immer ein Mäd­chen und ein Junge zur Toi­lette gehen. An der Außen­tür der Toi­let­ten hängt eine Ampel, die die Kinder eigen­ständig drehen. Es darf immer nur ein Kind den Toi­let­ten­raum benutzen.

Vor den Toi­let­ten sind Abstands/ und Wartepunk­te angebracht.

Tra­gen von Masken:

Eine Maske ist dann erforder­lich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht einge­hal­ten wer­den kann. Dies bet­rifft die Pausen, die Begeg­nung auf den Fluren und die Einzel­hil­fe bei Auf­gaben. Die Masken wer­den nur am Arbeit­splatz im Klassen­raum abgenom­men. Speziell bei der Einzel­hil­fe sollte die FFP2-Maske benutzt wer­den. Die Eltern müssen für die Masken­hy­giene ihrer Kinder sorgen.

Wasser­spender:

Der Wasser­spender bleibt bis zur reg­ulären Öff­nung des Unter­richts gesperrt.

Zusam­menset­zung der Lerngruppen :

  • Alle Kinder in jahrgangs­be­zo­ge­nen Lern­grup­pen befind­en sich in einem Klassen­raum. Dieser wird während des Unter­richts nicht gewechselt.
  • Die Räume wer­den regelmäßig und wirk­sam durchlüftet.
  • Es hat eine namentliche und nach Sitz­platz bezo­gene Reg­istrierung zu erfol­gen, um eine etwaige Nach­be­fra­gung bzw. Kon­takt-Nachver­fol­gung zu ermöglichen.

Hin­weise für Eltern:

    • Eltern müssen durchge­hend während des Schul­nach­mit­tages erre­ich­bar sein.
    • Eltern sind für die Beschaf­fung des Nasen-Mund­schutzes verantwortlich.
    • Eltern dür­fen Ihr Kind nur dann in die Schule schick­en, wenn es gesund ist.
    • Das Kind sollte keine Zeichen ein­er Atemwegsin­fek­tion aufweisen. Auch in der Fam­i­lie bzw. im häus­lichen Umfeld soll­ten aktuell keine infek­tiösen Erkrankun­gen vorhan­den sein. Eltern über­prüfen ihr Kind bitte täglich auf entsprechende Symptome.
  • Eltern müssen das Betre­tungsver­bot beachten.

Ergänzende Hin­weise für Lehrerin­nen und Lehrer:

  • Das Abstands­ge­bot ist einzuhal­ten und das Tra­gen des Mund­schutzes verpflichtend.
  • Alle täti­gen Per­so­n­en ein­er Schule kön­nen sich in der Zeit vom 10.08. – 09.10.2020 alle 14 Tage anlass­los und frei­willig testen lassen. Die Tes­tung soll außer­halb der Zeit­en der eige­nen Unter­richtsverpflich­tung stat­tfind­en. Die Kosten übern­immt das Land. Eine Bescheini­gung wird durch die Schulleitung auf Wun­sch aus­ge­füllt. Die aufge­führten Ter­mine für die Tes­tun­gen sind verbindlich.