Ludwigschule
Hygieneplan – Absprachen für die innerschulische Regelung der Corona-Pandemie zum Schulstart 2020/2021
Allgemeines:
- Der Schutz aller Beteiligten ist vorrangig!
- Der Unterricht findet jahrgangsbezogen in Klassen oder festen Lerngruppen statt.
- Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich.
- Ausnahmen bilden bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen bzw. Lerngruppen, Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote sowie Schulsportgemeinschaften.
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- Kinder und Lehrer mit Anzeichen von Erkältungskrankheiten/Corona bleiben zu Hause. Dies gilt ebenso, wenn sie von erkrankten Familienmitgliedern berichten! (vgl. Ausschluss von Schülern mit Symptomen)
- Kinder betreten nicht allein den Verwaltungsbereich – nur in Begleitung einer Lehrperson.
Abstandsmarkierungen und Laufwege:
Laufwege:
Auf dem Fußboden werden Pfeile für die einzuhaltenden Laufwege aufgetragen. Auf dem Weg ins Gebäude und in die Klassen orientieren sich Kinder und Lehrer an der rechten Seite. Auf dem Weg aus der Klasse und auf den Fluren in Richtung Schulausgang orientieren sich Schüler und Lehrer ebenfalls an der rechten Seite. Gleiches gilt für Treppenauf- und Treppenabgang.
Wartepunkte und Abstandspunkte werden im Schulgebäude aufgetragen (Sekretariat, Pult, Toiletten, …)
Aufklärung über Hygieneregeln:
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- Kinder und Eltern werden durch die Lehrer über die Hygieneregeln informiert.
- Die Hygieneregeln wurden/werden im Unterricht mit den Kindern geübt und ritualisiert.
- Erforderliche, organisatorische Abstimmungen erfolgen zwischen Schulträger und Schulleitung (z.B. hinsichtlich des Nutzens von Waschbecken in Klassenräumen und daraus resultierenden Bedarfen an Seife/Papierhandtücher oder zur Festlegung von Kontrollintervallen und Verantwortlichkeiten für Seife/Papierhandtücher sowie Zwischenreinigungen). Die vorliegenden Listen zur Überprüfung der Maßnahmen müssen vom Hausmeister und den Reinigungskräften geführt und abgezeichnet werden.
Aushang von Plakaten:
- Jeweils in den Klassenräumen,
- Glastüren vor den Fluren
- Eingangstüren Schule und Sporthalle
- Schaukasten
Ausschluss von Schülerinnen und Schülern mit Symptomen:
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- Symptomatisch kranke Kinder sind von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Zur Symptomatik bei COVID-19 findet man Hinweise auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.
- Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines Schnupfens müssen die erkrankten Kinder mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitszeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann ein Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
- Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von den Eltern abzuholen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
- Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten und die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.
- Familien, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, müssen die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales beachten.
Busfahrten:
- Die Buskinder nutzen den Schulbus unter Beachtung der ausgehändigten Busregeln, wenn sie keine andere Möglichkeit haben, zur Schule zu kommen.
- Abstandspunkte für den Wartebereich sind auf dem Pflaster aufgebracht. Außerdem werden zwei Reihen gebildet: BK Lehen und BK Dörenthe.
- Die Kinder sitzen im Bus möglichst mit Abstand.
- Die Kinder tragen im Bus ihre Masken.
- Es gelten die Busregeln nach der Vorlage: www.mobil.nrw.
Eingänge:
Damit die Lerngruppen auch vor und nach dem Unterricht möglichst voneinander getrennt halten können, sind folgende Eingänge und Aushänge vorgesehen:
Jahrgang | Eingang/Ausgang |
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1a und 1b = Nottreppe, 1c Haupteingang |
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2a = Notausgang 2a, 2b = Eingang OGGS |
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3a = Haupteingang, 3b = Notausgang 3b |
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4a = Eingang OGGS, 4b = Haupteingang |
Hand- u. Nies-/Hustenhygiene:
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- Händewaschen (alle Kinder und Betreuungspersonen): Zu Beginn und am Ende der Betreuungszeit, nach jedem Toilettengang, vor dem Essen, nach der Pause außerhalb des Klassenraums, bei weiteren Bedarfen; die Erwachsenen können auch Desinfektionsmittel nutzen.
- Nies- und Hustenhygiene: in die Armebeuge oder in ein Taschentuch niesen/husten (Taschentuch danach sofort entsorgen)
- Türklinken, Lichtschalter u.ä. möglichst geschützt z.B. durch Pulloverärmel betätigen
Klasse und Sitzplätze:
- Die Kinder sitzen nach festem Sitzplan in der Klasse.
- Eine Skizze des Sitzplans liegt für die evt. folgenden Kolleginnen auf dem Pult. Abstandsmarkierungen werden auf dem Boden aufgetragen.
- Am Sitzplatz dürfen die Kinder ihren Mund-Nasen-Schutz abnehmen.
- Sammlung der Regeln an der Tafel in jedem Betreuungsraum (Poster).
Maßnahmen zur Lufthygiene:
Die jeweilige Lehrkraft lüftet in regelmäßigen Abständen (spätestens nach 45 Minuten) – Stoßlüften!
Ort, wo treffen sich die Schüler:
Die Schüler gehen allein in die Klasse und setzen sich auf die, ihnen zugewiesenen Plätze (s. Eingänge).
Pausenregelungen:
Die Klassen gehen zeitversetzt in die Pausen (s. Pausenplan).
Persönliches Verhalten der Kinder und Lehrer:
- An der Schule besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Kinder und für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Eine Ausnahme gilt, wenn die Kinder sich an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet.
- Die Lehrer dürfen unter Beachtung der Abstandregelung (1,5 m) im Klassenraum die Maske abnehmen.
- Nach Beachten der Husten- und Nies-Etikette und der Händehygiene sollen keine Bedarfsgegenstände wie Becher zum Trinken, Klebestifte, Scheren, Bücher etc. von anderen Kindern benutzt werden. Jedes Kind muss ein Paket Taschentücher bei sich führen und die erforderlichen Materialien mit zur Schule bringen. Die Schule leiht kein Material aus.
Toilettennutzung:
Sowohl den Mädchen als auch den Jungen eines Jahrgangs wird im Toilettenraum eine Kabine zugewiesen (z. B. Klasse 4). Die Klassenlehrerin behält die Übersicht – es darf nur immer ein Mädchen und ein Junge zur Toilette gehen. An der Außentür der Toiletten hängt eine Ampel, die die Kinder eigenständig drehen. Es darf immer nur ein Kind den Toilettenraum benutzen.
Vor den Toiletten sind Abstands/ und Wartepunkte angebracht.
Tragen von Masken:
Eine Maske ist dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann. Dies betrifft die Pausen, die Begegnung auf den Fluren und die Einzelhilfe bei Aufgaben. Die Masken werden nur am Arbeitsplatz im Klassenraum abgenommen. Speziell bei der Einzelhilfe sollte die FFP2-Maske benutzt werden. Die Eltern müssen für die Maskenhygiene ihrer Kinder sorgen.
Wasserspender:
Der Wasserspender bleibt bis zur regulären Öffnung des Unterrichts gesperrt.
Zusammensetzung der Lerngruppen :
- Alle Kinder in jahrgangsbezogenen Lerngruppen befinden sich in einem Klassenraum. Dieser wird während des Unterrichts nicht gewechselt.
- Die Räume werden regelmäßig und wirksam durchlüftet.
- Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.
Hinweise für Eltern:
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- Eltern müssen durchgehend während des Schulnachmittages erreichbar sein.
- Eltern sind für die Beschaffung des Nasen-Mundschutzes verantwortlich.
- Eltern dürfen Ihr Kind nur dann in die Schule schicken, wenn es gesund ist.
- Das Kind sollte keine Zeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen. Auch in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein. Eltern überprüfen ihr Kind bitte täglich auf entsprechende Symptome.
- Eltern müssen das Betretungsverbot beachten.
Ergänzende Hinweise für Lehrerinnen und Lehrer:
- Das Abstandsgebot ist einzuhalten und das Tragen des Mundschutzes verpflichtend.
- Alle tätigen Personen einer Schule können sich in der Zeit vom 10.08. – 09.10.2020 alle 14 Tage anlasslos und freiwillig testen lassen. Die Testung soll außerhalb der Zeiten der eigenen Unterrichtsverpflichtung stattfinden. Die Kosten übernimmt das Land. Eine Bescheinigung wird durch die Schulleitung auf Wunsch ausgefüllt. Die aufgeführten Termine für die Testungen sind verbindlich.