Aktualisierte Änderung zur Notbetreuung: 23.03.2020

Liebe Eltern!

Hin­sichtlich der Not­be­treu­ung sind für Sie als Eltern ab heute,  Mon­tag, 23.03.2020 fol­gende Infor­ma­tio­nen wichtig:

Anspruch

Eine Not­be­treu­ung ist unab­hängig von der beru­flichen Sit­u­a­tion des anderen Eltern­teils oder Partners/Partnerin möglich, sofern eine Betreu­ung durch diese nicht gewährleis­tet wer­den kann. Bitte gehen Sie gemein­sam mit Ihrem Arbeit­ge­ber ver­ant­wor­tungsvoll damit um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Not­be­treu­ung han­delt. Soziale Kon­tak­te, auch bei Kindern, sollen soweit wie möglich eingeschränkt wer­den. Nehmen Sie die Not­be­treu­ung also nur in Anspruch, wenn diese in jedem Fall benötigt wird. Einen Anspruch auf Not­be­treu­ung haben alle Beschäftigten, die in kri­tis­chen Infra­struk­ture­nar­beit­en und dort unabkömm­lich sind (Unabkömm­lichkeits­bescheini­gung des Arbeit­ge­bers erforderlich).

 Zeitlich­er Umfang

Der zeitliche Umfang der Not­be­treu­ung wird deut­lich aus­geweit­et. Somit kann die Not­be­treu­ung an sieben Tagen in der Woche (also auch sam­stags und son­ntags) und in den Oster­fe­rien an allen Wochen­t­a­gen –  mit Aus­nahme von Kar­fre­itag bis Oster­mon­tag – in Anspruch genom­men werden.

Not­be­treu­ung auch für Kinder, die nicht in der OGGS oder in der Schule von acht bis eins angemeldet sind

Die Not­be­treu­ung  wird auch nach­mit­tags für Kinder gewährleis­tet, die nicht in der Offe­nen Ganz­tagss­chule oder in der Über­mit­tag-Betreu­ung angemeldet sind, sofern die Voraus­set­zun­gen der Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegen.

Nutzen Sie fol­gende Antrags­for­mu­la­re und schick­en Sie sie bitte an den Schul­träger (notbetreuung@ibbenbueren.de). Der Schul­träger informiert uns zeit­nah über aktuelle Betreuungskinder.

Außer­dem für Sie von Interesse:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Mit fre­undlichen Grüßen

Ste­fan Lauerer