An der Kreuzung Wertmühlenstraße – Groner Allee wurden von uns mehrfach “fast Unfälle” beobachtet. Deswegen gab es einen gemeinsamen Termin mit der zuständigen Verkehrspolizistin Frau Lindmeyer. Es gibt 2 Aspekte an der Kreuzung Wertmühlenstraße – Groner Allee, die regelmäßig nicht beachtet werden:
- Linksabbieger von der Wertmühlenstraße in die Groner Allee haben eine durchgezogene Haltelinie, die zusammen mit der roten Fußgängerampel gilt! Hier muss jeder Verkehrsteilnehmer halten, auch die Linksabbieger.
- Fahrradfahrer, die den versetzten Schalter der Fußgängerampel in der Groner Allee betätigen, beruhigen mit der angeforderten Rotschaltung nur den Verkehr; die Grünschaltung für die Fußgänger gilt nicht als Grün für die Fahrradstraße (Groner Allee). Es gelten für die Radfahrer (genau wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer) die STOP-Schilder.
Eher unkritisch ist bei roter Fußgängerampel das Linksabbiegen von der Schule in die Widukindstraße. Dieses Abbiegen bis zur Haltelinie vor der Fußgängerampel ist erlaubt, sofern der Gegenverkehr beachtet und die Kreuzung nicht insgesamt blockiert wird.
Text: Ulrike Schwabe; Foto: Olaf Seeger