Liebe Eltern,
zum geplanten Unterrichtsstart informiere ich Sie vorab über die Teilnahme am Unterricht von Schülerinnen und Schülern.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lauerer
Auszug aus der Schulmail des MSB NRW Nr. 15:
„ Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern“
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevanteVorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitlicheGefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlichmöglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nichtangegeben zu werden. … .In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnenund Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).