Befreiung von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht

Liebe Eltern,

zum geplanten Unter­richtsstart informiere ich Sie vor­ab über die Teil­nahme am Unter­richt von Schü­lerin­nen und Schülern.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ste­fan Lauerer

Auszug aus der Schul­mail des MSB NRW Nr. 15:

Unter­richt­steil­nahme von Schü­lerin­nen und Schülern“

Sofern Schü­lerin­nen und Schüler in Bezug auf das Coro­na-Virus (COVID-19) rel­e­van­teVor­erkrankun­gen haben, entschei­den die Eltern – gegebe­nen­falls nach Rück­sprache mit ein­er Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesund­heitlicheGe­fährdung durch den Schulbe­such entste­hen kön­nte. In diesem Fall benachrichti­gen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass auf­grund ein­er Vor­erkrankung eine gesund­heitliche Gefährdung durch den Schulbe­such bei ihrem Kind grund­sät­zlich­möglich ist. Die Art der Vor­erkrankung braucht aus Grün­den des Daten­schutzes nich­tangegeben zu wer­den. … .In der Folge ent­fällt die Pflicht zur Teil­nahme am Präsen­zun­ter­richt. Diesen Schü­lerin­nenund Schülern sollen Ler­nange­bote für zu Hause gemacht wer­den (Ler­nen auf Distanz).