Ibbenbüren, 07.08.2020
Liebe Eltern der Klassen 2 bis 4,
am 12. August 2020 beginnt der Unterricht für die Grundschulkinder der Klassen 2 bis 4. Am darauffolgenden Tag starten die Kinder des ersten Schulljahrs. Durch die aktuellen Corona-Bedingungen hat das Schulministerium uns Vorgaben erteilt, an die wir und Sie sich halten müssen. Dabei bitte ich in der Umsetzung um ihre Mitarbeit und Unterstützung.
Die Schülerinnen und Schüler werden nach den Ferien in konstanten Lerngruppen im Klassenverband nach Stundentafel unterrichtet. Die Stundenverteilung erfahren Ihre Kinder am ersten Schultag. Diese Lerngruppen bleiben im Schulalltag voneinander getrennt – sowohl im Unterricht als auch in den Pausen.
Weiterhin gelten einige wichtige Hygieneregeln während des Vormittages. An den schon im vorigen Schuljahr vorgestellten Hygiene/Abstandregeln hat sich nichts geändert. Sie werden vor Schulbeginn auf unserer Hompepage veröffentlicht. Außerdem erhalten die Kinder im Klassenunterricht eine genaue Einweisung und die Regeln werden in Papierform ausgehändigt. Die Kinder müssen nach wie vor mit einem Mund-Nasen-Schutz zur Schule kommen. Diesen tragen sie bis der Sitzplatz in der Klasse erreicht ist. Sie als Eltern sind dafür verantwortlich, dass Ihr Kind mit Mund-Nasen-Schutz zur Schule kommt. Bitte sorgen Sie für ausreichenden Vorrat. Auch die Hände werden nach dem Betreten des Schulgebäudes gewaschen.
Damit wir die Lerngruppen auch vor und nach dem Unterricht möglichst voneinander getrennt halten können, haben wir folgende Eingänge und Aushänge vorgesehen:
Jahrgang | Eingang/Ausgang |
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1a und 1b = Nottreppe, 1c Haupteingang |
2. Jahrgang | 2a = Notausgang 2a, 2b = Eingang OGGS |
3.Jahrgang | 3a = Haupteingang, 3b = Notausgang 3b |
4. Jahrgang | 4a = Eingang OGGS, 4b = Haupteingang |
Das heißt konkret, dass die Kinder in der Zeit zwischen 7.45 Uhr – 8.00 Uhr zur Schule kommen. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Um bei Schulschluss größere Schüleransammlungen zu vermeiden, verlassen die Kinder durch die jeweiligen Ausgänge die Schule. Die Busse fahren direkt im Anschluss an den Unterricht. Alle Kinder gehen passend zur Abfahrtszeit zum Bus. Wenn Sie Ihr Kind zu Fuß abholen, vereinbaren Sie mit Ihrem Kind einen Treffpunkt außerhalb des Schulgeländes.
Bitte achten Sie darauf, dass die Kinder wieder alle Schulmaterialien (Etui, Schere, Kleber, Bücher, Arbeitshefte…) mit zur Schule bringen. Ebenfalls benötigen die Kinder Sportschuhe für den Außenbereich, da das Ministerium festgelegt hat, dass der Sportunterricht bis zu den Herbstferien überwiegend draußen stattfinden soll.
Weiterhin ist es wichtig, dass kranke Kinder nicht in die Schule kommen. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines Schnupfens müssen die erkrankten Kinder mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitszeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.
Wichtig ist, dass Sie während des Schulvormittags immer erreichbar sind. Bitte teilen Sie uns veränderte oder neue Telefon- und Handynummern mit.
Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten und die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.
Familien, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, müssen die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales beachten.
Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus.
Wir alle hätten uns einen anderen Schulstart gewünscht. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam einen gelingenden, möglichst reibungslosen Beginn haben werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lauerer