Elternbrief zum Schulanfang am 12.07.2020 Klassen 2–4

Ibben­büren, 07.08.2020

Liebe Eltern der Klassen 2 bis 4,

am 12. August 2020 begin­nt der Unter­richt für die Grund­schulkinder der Klassen 2 bis 4. Am darauf­fol­gen­den Tag starten die Kinder des ersten Schull­jahrs. Durch die aktuellen Coro­na-Bedin­gun­gen hat das Schul­min­is­teri­um uns Vor­gaben erteilt, an die wir und Sie sich hal­ten müssen. Dabei bitte ich in der Umset­zung um ihre Mitar­beit und Unterstützung.

Die Schü­lerin­nen und Schüler wer­den nach den Ferien in kon­stan­ten Lern­grup­pen im Klassen­ver­band nach Stun­dentafel unter­richtet. Die Stun­den­verteilung erfahren Ihre Kinder am ersten Schul­t­ag. Diese Lern­grup­pen bleiben im Schu­lall­t­ag voneinan­der getren­nt – sowohl im Unter­richt als auch in den Pausen.

Weit­er­hin gel­ten einige wichtige Hygien­eregeln während des Vor­mit­tages. An den schon im vorigen Schul­jahr vorgestell­ten Hygiene/Abstandregeln hat sich nichts geän­dert. Sie wer­den vor Schul­be­ginn auf unser­er Hom­pepage veröf­fentlicht. Außer­dem erhal­ten die Kinder im Klasse­nun­ter­richt eine genaue Ein­weisung und die Regeln wer­den in Papier­form aus­ge­händigt. Die Kinder müssen nach wie vor mit einem Mund-Nasen-Schutz zur Schule kom­men. Diesen tra­gen sie bis der Sitz­platz in der Klasse erre­icht ist. Sie als Eltern sind dafür ver­ant­wortlich, dass Ihr Kind mit Mund-Nasen-Schutz zur Schule kommt. Bitte sor­gen Sie für aus­re­ichen­den Vor­rat. Auch die Hände wer­den nach dem Betreten des Schul­ge­bäudes gewaschen. 

Damit wir die Lern­grup­pen auch vor und nach dem Unter­richt möglichst voneinan­der getren­nt hal­ten kön­nen, haben wir fol­gende Eingänge und Aushänge vorgesehen:

 

Jahrgang Eingang/Ausgang
  1. Jahrgang
1a und 1b = Not­treppe, 1c Haupteingang
               2. Jahrgang 2a = Notaus­gang 2a, 2b = Ein­gang OGGS
               3.Jahrgang 3a = Hauptein­gang, 3b = Notaus­gang 3b
              4. Jahrgang 4a = Ein­gang OGGS, 4b = Haupteingang

Das heißt konkret, dass die Kinder in der Zeit zwis­chen 7.45 Uhr – 8.00 Uhr zur Schule kom­men. Der Unter­richt begin­nt um 8.00 Uhr. Um bei Schulschluss größere Schüler­ansamm­lun­gen zu ver­mei­den, ver­lassen die Kinder durch die jew­eili­gen Aus­gänge die Schule. Die Busse fahren direkt im Anschluss an den Unter­richt. Alle Kinder gehen passend zur Abfahrt­szeit zum Bus. Wenn Sie Ihr Kind zu Fuß abholen, vere­in­baren Sie mit Ihrem Kind einen Tre­ff­punkt außer­halb des Schulgeländes.

Bitte acht­en Sie darauf, dass die Kinder wieder alle Schul­ma­te­ri­alien (Etui, Schere, Kle­ber, Büch­er, Arbeit­shefte…) mit zur Schule brin­gen. Eben­falls benöti­gen die Kinder Sports­chuhe für den Außen­bere­ich, da das Min­is­teri­um fest­gelegt hat, dass der Sportun­ter­richt bis zu den Herb­st­fe­rien über­wiegend draußen stat­tfind­en soll.

Weit­er­hin ist es wichtig, dass kranke Kinder nicht in die Schule kom­men. Auch Schnupfen kann nach Aus­sage des Robert-Koch-Insti­tuts zu den Symp­tomen ein­er COVID-19-Infek­tion gehören. Angesichts der Häu­figkeit eines Schnupfens müssen die erkrank­ten Kinder mit dieser Symp­to­matik ohne weit­ere Krankheit­sze­ichen oder Beein­träch­ti­gung ihres Wohlbefind­ens zunächst für 24 Stun­den zu Hause beobachtet wer­den. Wenn keine weit­eren Symp­tome auftreten, kann Ihr Kind wieder am Unter­richt teil­nehmen. Kom­men jedoch weit­ere Symp­tome wie Hus­ten, Fieber etc. hinzu, ist eine diag­nos­tis­che Abklärung zu veranlassen.

Schü­lerin­nen und Schüler, die im Schu­lall­t­ag COVID-19-Symp­tome (wie ins­beson­dere Fieber, trock­en­er Hus­ten, Ver­lust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteck­ungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwe­senden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Min­der­jähri­gen nach Rück­sprache mit den Eltern – unmit­tel­bar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schick­en oder von den Eltern abzuholen.

Wichtig ist, dass Sie während des Schul­vor­mit­tags immer erre­ich­bar sind. Bitte teilen Sie uns verän­derte oder neue Tele­fon- und Han­dynum­mern mit. 

Die Anwe­sen­heit in der Schule, also die Teil­nahme am Präsen­zun­ter­richt und son­sti­gen Schul­ver­anstal­tun­gen, ist für die Dauer ein­er Quar­an­täne aus­geschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszuge­hen. Die zu ein­er Quar­an­täne verpflichteten Schü­lerin­nen und Schüler erhal­ten Dis­tanzun­ter­richt. Sie sind auch weit­er­hin verpflichtet, sich auf diesen Unter­richt vorzu­bere­it­en und die erforder­lichen Arbeit­en anzufer­ti­gen und die Hausauf­gaben zu erledigen.

Fam­i­lien, die aus einem Risiko­ge­bi­et zurück­kehren, müssen die Coro­n­aein­rei­severord­nung des Min­is­teri­ums für Arbeit, Gesund­heit und Soziales beachten.

Weit­er­führende Infor­ma­tio­nen sind auf dessen Son­der­seite abruf­bar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus.

Wir alle hät­ten uns einen anderen Schul­start gewün­scht. Ich bin mir sich­er, dass wir gemein­sam einen gelin­gen­den, möglichst rei­bungslosen Beginn haben werden.

Bei Fra­gen wen­den Sie sich bitte an die Schule.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ste­fan Lauerer